Miet- und Wohneigentumsrecht

Miet- und Wohneigentumsrecht:

Mietverhältnisse über Wohnraum werden meist durch formularmäßig vorbereitete Verträge abgeschlossen. Im Nachhinein gibt es über deren Inhalt oft böse Überraschungen und die Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einzelner Vertragklausen führt regelmäßig zu heftigem Streit. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich Schönheitsreparaturen, Mietminderung, Betriebskosten, etc. sind dabei weitgehend durch Gesetze geregelt.

Im Gewerberaum-Mietrecht jedoch besteht ein ganz erheblicher Spielraum, den die Parteien bei der Erstellung eines Vertrages nutzen können und sollten.

Neben der Beratung vor Abschluss von Mietverträgen bilden die Betreuung bei Kündigung und Räumung sowie die konsequente Beitreibung durch unsere erfahrene Zwangsvollstreckungsabteilung einen Schwerpunkt in unserer Arbeit.

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) hat 2007 eine umfassende Reform erfahren, die umfangreiche Änderungen in der Rechtssprechung der Gerichte zur Folge hatte. Wir beraten und vertreten Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer.

.

Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Bei laufenden Verfahren wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren persönlichen Rechtsanwalt. Sie erreichen uns in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Geislingen unter 07331 / 9328-0

Wenn Sie noch keinen Ansprechpartner in unserem Haus haben oder nicht wissen, in welches Fachgebiet Ihr Anliegen fällt, so freuen wir uns auf eine Terminvereinbarung in unserer Kanzlei.

Ihre Ansprechpartnerin:
Anke Tilger

Rechtsanwältin 

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Telefon: 07331 / 9328-0
E-Mail: 
info@kanzlei-kellner.com


Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht
Miet- & Wohneigentumsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht
Maklerrecht
Unternehmensnachfolge